Informationen beim Kauf einer Pauschalreise


Wir halten EU/EWR-Bürger gemäß dem Pauschalreisegesetz über die für jedwede Destination geltenden Visaanforderungen auf dem Laufenden. Für ausführlichere Informationen beachten Sie bitte die Webseite des Außenministeriums unter https://www.bmeia.gv.at/. Staatsbürgern anderer Länder wird empfohlen, sich an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat zu wenden. Wenn Sie für jemand anderen buchen, informieren Sie Ihren Mitreisenden einfach über die obigen Anforderungen.

Sie sollten überprüfen, ob Sie Ihren Reisepass erneuern oder ein Visum beantragen müssen.

Um herauszufinden, wie lange es dauert, ein Visum zu beantragen, wenden Sie sich bitte in dem Land, dessen Staatsbürger Sie sind, an die Botschaft des Landes, in das Sie reisen werden. Denken Sie daran, dies frühzeitig zu tun, weil es abhängig vom Reiseziel unterschiedlich lange dauern kann. Staatsbürger anderer Länder werden darauf verwiesen, die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat zu kontaktieren.

Wir empfehlen Ihnen, die Deckung Ihrer Reiseversicherung zu überprüfen. Eventuell benötigen Sie eine Versicherung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, Kosten für medizinische Versorgung und jedwede Rückreisekosten, falls Sie krank werden oder einen Unfall haben. Oftmals umfasst die Hausratsversicherung auch eine Reiseversicherung. Finden Sie heraus, welche Versicherungen Sie abschließen sollten, indem Sie Ihre Versicherungsunterlagen durchsehen oder mit Ihrer Versicherung sprechen. Für Reisen nach Russland, Weißrussland und Kuba ist ein gültiger Reiseversicherungsschein erforderlich. Kontaktieren Sie für genauere Einzelheiten Ihre Reiseversicherung.

Falls Sie behindert sind ist es wichtig, vor der Abreise herauszufinden, welche Regelungen gelten. Kontaktieren Sie Ihre Hotel für Informationen über behindertengerechte Ausstattung im Hotel und an Ihrem Reiseziel.

Achten Sie darauf, bei Reisen außerhalb Europas Ihren Impfschutz zu überprüfen. Dies ist wichtig, weil viele Länder vor der Einreise verlangen, dass Sie gegen häufig auftretende Krankheiten geimpft sind. Informationen über gesundheitsbezogene Vorschriften und die Anforderungen zu verschiedenen Reisezielen finden Sie hier: http://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/

Pauschalreisegesetz hier ansehen

OY SRG Finland AB ist von einem Insolvenzschutz abgedeckt über Nordic Guarantee Insurance Company (Kista Science Tower, 164 51 Kista, +46 (0)08 34 06 60, info@nordg.se). Reisende können sich an diese Abteilung, oder, falls zutreffend, an Kammarkollegiet, Birger Jarlsgatan 16, 114 34 Stockholm, 08-700 08 00, registratur@kammarkollegiet.se wenden, wenn Leistungen infolge von Insolvenz von OY SRG Finland AB nicht erbracht werden.

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